Auszug aus einer Info des bayerischen Staatsministeriums vom 20.02.2022
Dies betrifft vor allem Sportveranstaltungen mit Kapazitätsbeschränkungen.
Es muss KEIN Mindestabstand mehr eingehalten werden!
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske bleibt jedoch bestehen ebenso wie das Verbot von Ausschank und Konsum von Alkohol ab 1000 zugelassenen Personen.
Hier der Auszug vom 18.2.22:
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